Das Schädlingsrisiko verschwindet nicht mit einem Jahresmietvertrag – es wird nur langsamer erkennbar und teurer in der Behandlung.

In der Langzeitvermietung kommt der Befall nicht im Koffer, sondern über die Nachbarschaft, Lieferungen, Gebrauchtmöbel und die Bausubstanz – und er wird viel später entdeckt, weil zwischen zwei Bewohnern niemand die Wohnung prüft. Der richtige Reflex ist, den Leerstand als Inspektionsfenster zu nutzen: vollständige Kontrolle und bei Bedarf Desinfektion vor dem Übergabeprotokoll, anschließend ausdrücklicher Vermerk der Schädlingsfreiheit in diesem Dokument.
In der Kurzzeitvermietung wird ein Befall binnen Wochen bemerkt, weil alle paar Nächte jemand in die Wohnung schaut. Im klassischen Mietverhältnis kann er sich Monate entwickeln, bevor er gemeldet wird: Mieter zögern oft, aus Scham oder aus Sorge, verantwortlich gemacht zu werden.
Das Ergebnis ist ein ausgedehnterer Befall zum Zeitpunkt der Behandlung: mehrere Räume betroffen, Mobiliar des Mieters mitzubehandeln und mitunter bereits betroffene Nachbarwohnungen. Kosten und Dauer des Einsatzes steigen entsprechend.
Wohngemeinschaften und Mobilitätsmietverträge vereinen beide Regime: häufiger Bewohnerwechsel wie in der Kurzzeitvermietung, aber keine Kontrolle der Wohnung zwischen den Einzügen. Sie sind statistisch die am stärksten gefährdeten Konstellationen eines Mietbestands.
Zwischen zwei Mietverhältnissen ist die Wohnung leer und oft ohne Möbel: der ideale Zeitpunkt für eine vollständige Inspektion und gegebenenfalls eine Behandlung – gegen Bettwanzen, Schaben oder Nagetiere gleichermaßen. Der Einsatz ist schneller, wirksamer und günstiger als in bewohntem Zustand.
Vermerken Sie den Besuch im Übergabeprotokoll: Datum der Inspektion, ausführende Firma, Ergebnis. Dieser Vermerk schützt beide Seiten – er hält den Zustand bei Schlüsselübergabe fest und macht die Zurechnungsfrage viel klarer, falls später ein Befall auftritt.
Ein Mieter, der Schädlinge meldet, muss so schnell eine Antwort bekommen wie ein Gast. Die Behandlung in bewohntem Zustand ist möglich: Sie erfordert eine Vorbereitung durch den Mieter (Wäsche gewaschen und eingetütet, Sockelleisten frei, Zugang zu den Möbeln), die wir vorab schriftlich beschreiben.
Bei Gebäuden mit wiederkehrendem Problem – Schaben im Küchenstrang, Nagetiere im Keller – ist die einzig dauerhafte Lösung eine mit der Verwaltung abgestimmte Behandlung der Gemeinschaftsbereiche und mehrerer Einheiten zugleich. Eine Behandlung Wohnung für Wohnung, zeitlich versetzt, verschiebt die Population nur.
Kosten für Schädlings- und Nagetierbekämpfung im Rahmen der laufenden Instandhaltung können zu den umlagefähigen Kosten zählen; eine aufwendige Behandlung, die durch einen die Wohnqualität beeinträchtigenden Befall nötig wird, trägt jedoch der Vermieter. Im Zweifel sind Ursache und Alter des Befalls entscheidend – daher die Bedeutung datierter Berichte.
Ja. Das erfordert die Mitwirkung des Mieters, der die Wohnung nach genauen Vorgaben vorbereiten muss, und bringt nach dem Ausbringen bestimmter Produkte eine Wiederbetretungsfrist mit sich. Diese Vorgaben stellen wir stets vorab schriftlich zur Verfügung.
Das ist dringend zu empfehlen und kostet wenig im Vergleich zu einem sechs Monate später entdeckten Befall. Bei einem Bestand mehrerer Wohnungen ist ein Vertrag mit regelmäßigen Kontrollen in der Regel günstiger als zwei Akuteinsätze pro Jahr.
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