Der französische Rechtsrahmen für die Vermietung möblierter Objekte – in der Ferienvermietung wie im klassischen Mietvertrag.

In Frankreich muss eine vermietete Wohnung frei von Befall durch Schädlinge und Parasiten sein: Das ist Bestandteil der menschenwürdigen Wohnung und seit 2018 gesetzlich verankert. Die Pflicht trifft den Vermieter, der eine vertragsgemäße Wohnung übergeben und in diesem Zustand halten muss. In der Ferienvermietung kommt die vertragliche Pflicht hinzu, die beworbene Beherbergungsleistung zu erbringen: Ein Befall ist ein Mangel, der Preisminderung, Erstattung oder sogar Schadensersatz begründet.
Das Gesetz vom 23. November 2018, die sogenannte Loi ELAN, hat die Definition der menschenwürdigen Wohnung ausdrücklich um die Freiheit von Befall durch Schädlinge und Parasiten ergänzt. Der Vermieter muss also eine entsprechend freie Wohnung übergeben – unmöbliert wie möbliert.
Diese Pflicht endet nicht mit dem Einzug: Der Vermieter muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand halten. In der Praxis riskiert ein Eigentümer, der von einem Befall weiß und nichts unternimmt, eine Aufforderung, eine Mietminderung und bei nachgewiesenem Schaden Schadensersatz.
Wer die Behandlungskosten trägt, hängt von der Ursache ab. Ein bei Einzug vorhandener Befall, ein Befall gemeinschaftlichen Ursprungs oder einer, der mit der Bausubstanz zusammenhängt, fällt dem Vermieter zu; ein offensichtlich vom Bewohner eingeschleppter und unterhaltener Befall kann diesem zugerechnet werden. Tatsächlich ist der Nachweis schwierig – was datierte Protokolle und Berichte so wertvoll macht.
In der Kurzzeitvermietung verkaufen Sie eine Beherbergungsleistung. Das Verbraucherrecht verlangt eine Leistung, die dem Beworbenen entspricht. Eine befallene Wohnung tut das nicht, gleich woher das Problem stammt, und der Gast kann Erstattung und Ersatz der unmittelbaren Folgen verlangen.
Hinzu kommen die Regeln für Ferienunterkünfte: Anmeldung bei der Gemeinde, Registrierungsnummer in bestimmten Kommunen und Einhaltung der Hygienevorschriften. Viele Kommunen im Großraum Paris kontrollieren diese Pflichten aktiv.
Die Hygieneverordnung des Departements verpflichtet Eigentümer und Bewohner, die erforderlichen Maßnahmen gegen die Vermehrung von Nagetieren und Insekten zu treffen und die Räume dauerhaft sauber zu halten. Sie ist die Grundlage für das Einschreiten von Bürgermeister und Gesundheitsamt, wenn ein Zustand fortdauert.
In einer Eigentümergemeinschaft fallen die Gemeinschaftsbereiche – Keller, Müllräume, Installationsschächte, Müllschlucker – der Gemeinschaft zu. Ist dort der Ursprung des Befalls nachgewiesen, obliegt ihr die Behandlung dieser Bereiche. Melden Sie es der Hausverwaltung stets schriftlich: Dieses Schreiben löst die gemeinschaftliche Verantwortung aus und schützt Sie.
Im klassischen Mietverhältnis kann ein Mieter bei einer nicht menschenwürdigen Wohnung die Schlichtungsstelle des Departements und anschließend das Gericht anrufen, das Arbeiten anordnen und die Miete mindern kann; eigenmächtig einstellen darf er die Zahlung nicht. In der Ferienvermietung kann der Gast die Erstattung einer mangelhaften Leistung verlangen, und die Plattform wendet ihre eigene Richtlinie an.
Liegt die Ursache im Gemeinschaftseigentum oder in einer anderen Einheit, obliegt die Behandlung dieser Bereiche der Gemeinschaft bzw. dem betroffenen Eigentümer. Ihre eigene Wohnung müssen Sie dennoch behandeln lassen, aber eine schriftliche Meldung an die Verwaltung, gestützt auf einen Firmenbericht, ist unerlässlich, um ein gemeinschaftliches Vorgehen anzustoßen.
Ja, ausnahmslos und objektweise. Sie sind der einzige Nachweis sorgfältigen Handelns. Bewahren Sie Angebot, Behandlungsbericht und Protokoll der Nachkontrolle auf: Genau dieses Trio verlangen Versicherer, Gericht oder Plattform.
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