Einleitung: Der Befall im ganzen Haus – ein blinder Fleck des Wohnrechts
Ein Mehrfamilienhaus ist nie „Wohnung für Wohnung" befallen. Deutsche Schaben wandern durch Installationsschächte, Ratten steigen über Abwasserstränge und Müllschlucker auf, Bettwanzen überwinden Fußleisten und Steckdosen von einer Wohnung zur nächsten. Sobald es jedoch ans Bezahlen geht, schiebt jeder die Verantwortung weiter: Der Mieter verweist auf den maroden Bauzustand, der Eigentümer auf mangelnde Sauberkeit, die Hausverwaltung auf die Eigentümerversammlung.
Die in den vergangenen Monaten breit berichteten behördlichen Schließungen – Restaurants und Bäckereien, die im Val-d'Oise per Präfekturverfügung wegen Schaben oder toter Nagetiere geschlossen wurden, ein wegen „massiven Rattenbefalls" geräumter Supermarkt – zeigen: Es handelt sich in erster Linie um ein Hygieneproblem. Im privaten Wohnraum jedoch, wo kein Präfekt entscheidet, kostet die juristische Blockade Wochen. Und eine verlorene Woche im Kampf gegen Blattella germanica, deren Weibchen pro Zyklus bis zu 300 Nachkommen hervorbringt, bedeutet einen Befall, der sich verdoppelt.

Dieser Leitfaden erklärt, was das französische Recht 2026 tatsächlich vorschreibt: Wer verantwortlich ist, wer zahlt, innerhalb welcher Frist – und wie Sie vorgehen, wenn sich nichts bewegt.
Die Rechtsgrundlage: menschenwürdiger und schädlingsfreier Wohnraum
Ausgangspunkt ist das Gesetz Nr. 89-462 vom 6. Juli 1989 und seine Durchführungsverordnung Nr. 2002-120 über den menschenwürdigen Wohnraum. Seit dem ELAN-Gesetz vom 23. November 2018 verpflichtet Artikel 6 des Gesetzes von 1989 den Vermieter, eine Wohnung zu übergeben, die „frei von jeglichem Befall durch Schädlinge und Parasiten" ist.
Diese Formulierung, die der Gesetzgeber gerade wegen der Bettwanzenkrise eingefügt hat, ändert alles. Sie bedeutet:
- Bei Einzug ist eine befallene Wohnung nicht bewohnbar im Rechtssinne. Der Vermieter muss auf eigene Kosten behandeln lassen – ohne Diskussion.
- Während der Mietzeit bleibt der Eigentümer zur Überlassung und Instandhaltung verpflichtet (Artikel 6 b und c). Er muss die Behandlungen übernehmen, sofern der Befall nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückgeht.
- Die Beweislast für ein Verschulden des Mieters liegt beim Vermieter, nicht umgekehrt. Diese Linie vertreten die zuständigen Gerichte durchgängig, und die Agence nationale pour l'information sur le logement (ANIL) bestätigt sie in ihren juristischen Analysen.
Die Verordnung Nr. 87-712 über Schönheitsreparaturen und Mieterpflichten weist dem Mieter dagegen die laufende Instandhaltung zu – die „Vernichtung von Insekten und Nagetieren" ist dort aufgeführt. Aus dieser Bestimmung entstehen die meisten Streitigkeiten, denn Vermieter berufen sich systematisch darauf. Die Rechtsprechung legt sie jedoch eng aus: Gemeint sind punktuelle, harmlose Maßnahmen (eine Ameisenstraße, eine einzelne Maus), nicht ein struktureller Befall, der mit der Bausubstanz, den Gemeinschaftsflächen oder einem lange bestehenden Problem zusammenhängt.
In der Praxis ist die Abgrenzungsregel der Schlichtungsstellen auf Departementsebene einfach: Ein flächendeckender, länger bestehender oder aus den Gemeinschaftsbereichen stammender Befall → Vermieter oder Eigentümergemeinschaft. Eine vereinzelte, kürzlich aufgetretene und auf die Wohnung begrenzte Belästigung → Mieter.
Kakerlaken und Ratten in den Gemeinschaftsbereichen: Sache der Hausverwaltung
Wenn sich Schädlinge in Kellern, Müllräumen, Installationsschächten, Müllschluckern oder Untergeschossen einnisten, verlagert sich die Verantwortung auf die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung.
Was die Hausverwaltung tun muss
Artikel 14 des Gesetzes vom 10. Juli 1965 überträgt der Eigentümergemeinschaft den Erhalt des Gebäudes und die Verwaltung der Gemeinschaftsflächen. Ein Nagetier- oder Schabenbefall in den Kellern fällt somit unter die laufende Instandhaltung und wird aus dem Gemeinschaftsbudget finanziert. Konkret:
- Die Hausverwaltung kann bei Gesundheitsgefahr eine Notmaßnahme veranlassen, ohne die Eigentümerversammlung abzuwarten (Artikel 18 des Gesetzes von 1965), insbesondere nach Aufforderung durch die Gesundheitsbehörde ARS oder den kommunalen Hygiene- und Gesundheitsdienst (SCHS).
- Ein Jahresvertrag zur vorbeugenden Rattenbekämpfung – meist drei bis vier Durchgänge pro Jahr mit gesicherten Köderstationen – wird in der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit nach Artikel 24 beschlossen.
- Die Hausverwaltung muss ein Verzeichnis der durchgeführten Maßnahmen führen, das jeder Eigentümer einsehen kann.
Was Bewohner bei einer untätigen Hausverwaltung tun können
- Der Hausverwaltung schriftlich melden, mit datierten Fotos und genauer Beschreibung der betroffenen Bereiche.
- Per Einschreiben mit Rückschein nachfassen und eine Frist setzen (15 Tage sind angemessen).
- Den kommunalen Hygiene- und Gesundheitsdienst des Rathauses einschalten, andernfalls die ARS. Die Muster-Hygieneverordnung des Departements (RSDt) schreibt in Artikel 119 ff. die Vernichtung von Nagetieren und Insekten in Wohngebäuden vor. Der Bürgermeister verfügt über gesundheitspolizeiliche Befugnisse und kann eine Aufforderung erlassen.
- Als letztes Mittel: die Aufnahme des Punktes in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung verlangen oder das Zivilgericht im Eilverfahren anrufen.
Bettwanzen: der konfliktträchtigste Fall
Die Befallsrate in Frankreich hat sich laut den in der überregionalen Presse verbreiteten Daten zwischen 2024 und 2025 verdoppelt und bestätigt damit den Trend, den die ANSES seit ihrem Gutachten von 2023 beobachtet – darin wurde geschätzt, dass rund 11 % der französischen Haushalte innerhalb von fünf Jahren betroffen waren.
Die Bettwanze wirft ein besonderes rechtliches Problem auf: Sie reist mit Menschen und Gegenständen. Ein Vermieter wird daher gern behaupten, der Mieter habe sie eingeschleppt (Rückkehr von einer Reise, Gebrauchtkauf). In einem Mehrfamilienhaus ist die Ausbreitung zwischen den Wohnungen jedoch die Regel, nicht die Ausnahme: Sobald drei Wohnungen desselben Strangs betroffen sind, lässt sich ein individueller Ursprung nicht mehr nachweisen.
Bewährte Praxis im Mehrfamilienhaus
Eine Behandlung Wohnung für Wohnung scheitert fast immer: Die Wanzen wandern während der Maßnahme in die Nachbarwohnungen ab und kehren anschließend zurück. Zertifizierte Fachbetriebe empfehlen eine Gesamtdiagnose des Strangs oder der Etage mit gleichzeitiger Behandlung der angrenzenden Wohnungen – auch derjenigen, die sich für befallsfrei halten.
Um die Lage vor jedem Gespräch mit Vermieter oder Hausverwaltung objektiv zu belegen, helfen einige einfache Hilfsmittel:
- Bettwanzen-Fallen zum Abfangen, die unter die Bettfüße gestellt werden und es erlauben, das Auftreten ohne chemische Behandlung zeitlich und mengenmäßig zu erfassen.
- Ein vollständiger Bettwanzen-Schutzbezug für Matratze und Lattenrost, der das Einnisten im Schlafbereich verhindert und die Kontrolle erleichtert.
- Eine starke LED-Taschenlampe, um Nähte, Kopfteile und Fußleisten zu untersuchen, wo die typischen schwarzen Kotspuren sichtbar sind.
Erinnern wir an die ausdrückliche Warnung der ANSES: Nicht zugelassene Insektizide aus unkontrollierten Vertriebswegen sowie „Vernebler"-Bomben sind wirkungslos und gefährlich. Sie treiben die Populationen auseinander und fördern Resistenzen. Ausführlich behandeln wir das Thema in unserem Artikel über verbotene Insektizide gegen Bettwanzen.





